AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRAVIS International GmbH für Verbraucher

Stand 07.02.2012

1. Geltung der AGB-Verbraucher

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher (AGB-Verbraucher) der BRAVIS International GmbH (BRAVIS) geltend für alle Rechtsgeschäfte der BRAVIS mit Verbrauchern. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) von BRAVIS gegenüber Verbrauchern erfolgen aufgrund der AGB-Verbraucher von BRAVIS in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

 

1.2. Auf Verlangen stellt BRAVIS dem Vertragspartner ein Exemplar der AGB-Verbraucher zur Verfügung. Die AGB-Verbraucher können darüber hinaus online unter www.BRAVIS.eu eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

2. Vertragsschluss

2.1. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Antrages beziehungsweise vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2.2. Erfolgt eine Bestellung des Verbrauchers über die Internetplattform der BRAVIS beziehungsweise per email, gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es bei BRAVIS angekommen ist. BRAVIS ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung per email anzunehmen. Die Übermittlung der Zugangsdaten der jeweils erworbenen Software gilt gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3. Preise

3.1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von BRAVIS.

 

3.2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise zuzüglich zum Leistungszeitpunkt geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

3.3. Alle Rechnungen von BRAVIS sind sofort ohne Abzug fällig und sofort zahlbar, es sei denn, BRAVIS weist in der Rechnung ein anderes Fälligkeitsdatum aus.

 

3.4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

 

3.5. Der Kunde kann entweder per Nachnahme oder Vorauskasse zahlen. Wählt der Kunde „Vorauskasse“, so hat er den Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten innerhalb von fünf Tagen nach Übermittlung der Reservierungsbestätigung per E-mail bzw. der telefonischen Bestellannahme auf das angegebene Konto der BRAVIS zu überweisen. Wird die Bestellung telefonisch angenommen und verfügt der Kunde über keine gültige E-mail Adresse, erhält er die Kontodaten zur Überweisung telefonisch während der Annahme der Bestellung. Am Folgetag des Geldeingangs bestätigt BRAVIS den Auftrag und versendet die bestellte Ware. Hat der Kunde „Vorauskasse“ gewählt und ist nicht innerhalb von fünf Tagen nach der Reservierungsbestätigung ein Geldeingang auf dem angegebenen Konto bei der BRAVIS International GmbH zu verzeichnen, so hat die BRAVIS das Recht, die Bestellung zu stornieren. Etwaige Ansprüche der BRAVIS auf Schadensersatz bleiben unberührt.

4. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

 

4.1. Widerrufsrecht: Der Kunde kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, email) gegenüber BRAVIS widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Kunden. Im Falle des Lizenzerwerbes entspricht der Erhalt der Zugangsdaten diesem Zeitpunkt. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Sache oder die rechtzeitige Rückgabe der Sache oder die rechtzeitige Rückgabe der Sache gegenüber BRAVIS vor Ort. Der Widerruf ist zu richten an: BRAVIS International GmbH, Calauer Straße 70, 03048 Cottbus, Telefax 0355/289182-29, email kontakt@BRAVIS.eu Die Rücksendung der Sache ist zu richten an: BRAVIS International GmbH, Calauer Straße 70, 03048 Cottbus.

 

4.2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden oder bei BRAVIS vor Ort zurückzugeben. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von dreißig Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

 

4.3. Ein Widerrufsrecht im oben genannten Sinne besteht nicht in den nachfolgenden Fällen: – bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind – bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind, – in den sonstigen Fällen des § 312 d (4) BGB Es handelt sich um das Widerrufsrecht im Sinne der Regelung zum Fernabsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Dieses Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, nicht aber für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

5. Rücktritt

Wird der Kunde bei Auslieferung der Ware nicht zu Hause angetroffen und holt der Kunde die bestellte Ware bei Übersendung per Post nicht innerhalb von sieben Werktagen bei seiner Poststelle ab oder verweigert er die Annahme der Ware, so ist die BRAVIS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren. Etwaige Ansprüche der BRAVIS auf Schadensersatz bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. BRAVIS behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die BRAVIS gegen dem Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der BRAVIS zustehenden Saldoforderungen.

 

6.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von BRAVIS gefährdende Verfügungen zu treffen.

 

6.3. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an BRAVIS ab; BRAVIS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung als nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen BRAVIS und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht.

 

6.4. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an BRAVIS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für BRAVIS im eigenen Namen einzuziehen. BRAVIS kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, falls der Kunde seinen wesentlichen Pflichten, z. B. der Zahlung, nicht nachkommt. Kommt der Kunde seinen wesentlichen Pflichten nicht nach, ist er verpflichtet, auf Verlangen der BRAVIS die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer des Käufers und die an ihn veräußerten Waren, damit BRAVIS dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.

 

6.5. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von BRAVIS sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, BRAVIS unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhaltes zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, BRAVIS den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass BRAVIS in der Lage ist, ihre rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.

7. Höhere Gewalt, Leistungshindernisse

7.1. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von BRAVIS liegende von BRAVIS nicht vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden BRAVIS für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von BRAVIS eintreten.

 

7.2. Sofern BRAVIS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sich nicht selbst herstellt und die sie zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist BRAVIS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn BRAVIS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, sofern BRAVIS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder BRAVIS die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschaffen kann. BRAVIS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Erfolgt die Belieferung von BRAVIS durch ihren Lieferanten nur teilweise, kann BRAVIS nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in dem die Nichtbelieferung erfolgt ist. Hat der Kunde an einer Teilleistung kein Interesse, kann der Kunde vom restlichen Vertrag zurücktreten.

8. Übergang der Sachgefahr, Versicherung bei Versendung

8.1. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug berfindet.

 

8.2. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Sachen geht bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch im Fall einer frachtfreien Lieferung und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

8.3. BRAVIS versichert die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Kunden.

9. Gewährleistung

9.1. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

 

9.2. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

 

9.3. Die Mängelansprüche des Käufers für einen gebrauchten Vertragsgegenstand verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes, es sei denn, dass der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.

10. Haftung

10.1. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

10.2. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

 

10.3. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Lieferverzug auf einer von ihm, seinem Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen zu vertretenden schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

10.4. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers gemäß Ziff. 10.3. AGB-Verbraucher. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10.5. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels an dem gebrauchten Vertragsgegenstand verjähren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben, sowie im Fall von durch den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

 

10.6. Die Haftung der BRAVIS International GmbH ist auf dem voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt wird.

 

10.7. Die BRAVIS International GmbH weist darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Die BRAVIS haftet deshalb weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Onlinebestellungsmöglichkeit bei BRAVIS. Die BRAVIS weist darüber hinaus darauf hin, dass der Kunde für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich ist.

11. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) von BRAVIS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten können zum Zwecke etwaiger Bonitätsprüfungen auch an sorgfältig ausgesuchte Unternehmen im Sinne des § 11 BDSG übermittelt werden.

12. Werbung (betrifft nur Galaxee4free)

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm bei der Nutzung der kostenlosen Galaxee4free Version Werbung gezeigt wird. Hierbei sei klar gestellt, das die BRAVIS International GmbH nicht für den Inhalt der Werbung haftet.

13. Vertragsumfang

Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird ein Nutzungsrecht, aber kein Eigentum am Programm erworben. Das Eigentum bleibt beim Hersteller. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das Nutzungsrecht an der Software. Diese kann durch die Nutzung der IP-Adressen eingesetzt werden. Nicht im Vertragsumfang umfasst ist die Bereitstellung eines SIP-Accounts. Die BRAVIS International GmbH stellt ihren Kunden als freiwilligen Service separat einen SIP-Account kostenfrei zur Verfügung (wenn gewünscht), hat hierzu aber keine Verpflichtung. Die BRAVIS International GmbH kann die Bereitstellung des SIP-Accounts jederzeit beenden.

14. Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB-Verbraucher unwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt die einschlägige gesetzliche Regelung. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von BRAVIS, derzeit Cottbus. Es gilt deutsches Recht.

 

Cottbus, den 07.02.2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BRAVIS International GmbH für Unternehmen

Stand 07.02.2012

1. Geltung der AGB

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BRAVIS International GmbH (BRAVIS) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Kunden, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst- und Beratungsleistungen) von BRAVIS erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB von BRAVIS. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen BRAVIS und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

2. Auf Verlangen stellt BRAVIS dem Vertragspartner ein Exemplar der AGB zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.BRAVIS.eu eingesehen, herunter geladen und ausgedruckt werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn BRAVIS diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Antrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages, insbesondere in Projektbesprechungen festgelegte Änderungen und Beschlüsse, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch autorisierte Vertreter von BRAVIS erfolgen. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von BRAVIS dar.

3. Beteiligung Dritter am Vertragsschluss

In unserem Auftrag tätige Handelsvertreter, sonstige Vertriebspartner oder Außendienstmitarbeiter sind nur zur Vermittlung von Verträgen, nicht aber zum Abschluss von Verträgen befugt. Sie sind weder zur Abgabe von mündlichen Erklärungen noch zur Entgegennahme von mündlichen Erklärungen des Kunden, die von schriftlichen Vertragsangeboten von BRAVIS oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schriftlichen Vertragsangeboten des Kunden abweichen, befugt. Für den Vertragsabschluss sind in diesen Fällen allein die schriftlich zwischen BRAVIS und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechungsverbot

1. Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von BRAVIS zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten. Die Höhe der Stundensätze, Reise- und sonstige Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von BRAVIS.

 

2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Preise zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Alle Rechnungen von BRAVIS sind sofort ohne Abzug fällig und sofort zahlbar, es sei denn, BRAVIS weist in der Rechnung ein anderes Fälligkeitsdatum aus. Mit Ablauf von 14 Tagen ab Fälligkeit unserer Forderungen und Rechnungszugang, kommt der Kunde automatisch in Verzug. BRAVIS berechnet den gesetzlichen Verzugszins von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

 

4. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

5. Leistungsfristen, Leistungsänderungen, Teillieferungen

1. Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde BRAVIS alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt, etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt, Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsabschlusses. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

 

2. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, um BRAVIS eine entsprechende Disponierung zu ermöglichen. BRAVIS verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die Leistungserbringung verzögert oder unmöglich wird.

 

3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch BRAVIS, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung. Außerdem hat BRAVIS einen Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen.

 

4. BRAVIS kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck allenfalls unerheblich eingeschränkt wird.

 

5. Teillieferungen sind innerhalb der von BRAVIS angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

6. Höhere Gewalt, Leistungshindernisse

1. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von BRAVIS liegende und von BRAVIS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden BRAVIS für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von BRAVIS eintreten.

 

2. Sofern BRAVIS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und die sie zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist BRAVIS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn BRAVIS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird, sofern BRAVIS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat oder BRAVIS die verkaufte Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschaffen kann. BRAVIS wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und dem Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. Erfolgt die Belieferung von BRAVIS durch ihren Lieferanten nur teilweise, kann BRAVIS nur in dem Umfang vom Vertrag zurücktreten, in dem die Nichtbelieferung erfolgt ist. Hat der Kunde an einer Teilleistung kein Interesse, kann der Kunde vom restlichen vertrag zurücktreten.

7. Übergang der Sachgefahr, Versicherung bei Versendung

1. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald sie dem Kunden übergeben wurden. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich in Annahmeverzug befindet.

 

2. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu versendenden Sachen geht bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch im Fall einer frachtfreien Lieferung und wenn der Kunde eine Versendung der Ware ausdrücklich oder konkludent, insbesondere durch die Angabe einer Lieferanschrift, gewünscht hat. Verzögert sich hierbei der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

3. BRAVIS versichert die Lieferung im Namen und auf Rechnung des Kunden.

8. Eigentumsvorbehalt

1. BRAVIS behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die BRAVIS gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der BRAVIS zustehenden Saldoforderung.

 

2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von BRAVIS gefährdende Verfügungen zu treffen.

 

3. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an BRAVIS ab; BRAVIS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung als nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen BRAVIS und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht.

 

4. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an BRAVIS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für BRAVIS im eigenen Namen einzuziehen. BRAVIS kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, falls der Kunde seinen wesentlichen Pflichten, z.B. der Zahlung, nicht nachkommt. Kommt der Kunde seinen wesentlichen Pflichten nicht nach, ist er verpflichtet, auf Verlangen von BRAVIS die erforderlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers und die an ihn veräußerten Waren, damit BRAVIS dem Käufer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.

 

5. Bei Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder des abgetretenen Zahlungsanspruchs durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von BRAVIS sowie auf die Forderungsabtretung hinzuweisen. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, BRAVIS unverzüglich telefonisch und unter Angabe des Sachverhalts zu informieren und auf Verlangen zusätzlich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, BRAVIS den Namen des oder der Dritten, die eine Sach- oder Forderungspfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass BRAVIS in der Lage ist, ihre rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.

 

6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von BRAVIS um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

9. Gewährleistung

1. Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche, nicht offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Kenntnis anzuzeigen, andernfalls er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt § 377 HGB.

 

2. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Dafür kommt es auf die Angaben in den Benutzungshandbüchern an. BRAVIS ist ferner nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an der gekauften Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen wurden. Der Kunde ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren. Die Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn der Kunde die Software in anderer als der vorgesehenen Umgebung und anderem als dem freigegebenen Zubehör einsetzt.

 

3. Die Gewährleistungsfrist für Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Minderung beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Gewährleistungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen des Mangels beträgt, wenn der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht oder zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat, zwei Jahre, im übrigen ein Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.

 

4. Im Übrigen leistet BRAVIS Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Kunde uns eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzt, muss diese mindestens zwei Wochen betragen.

10. Haftung für Pflichtverletzungen

1. Für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten) haftet BRAVIS nur, wenn die Pflichtverletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruht, es sei denn, dass es sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine zur Vertragserfüllung wesentliche Vertragspflicht handelt.

 

2. Soweit BRAVIS wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für einen entstandenen Schaden haftet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.

 

3. Die Haftungsbeschränkungen der vorangegangenen Absätze gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4. Soweit die Haftung von BRAVIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BRAVIS.

11. Beweislast

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die gesetzlichen Beweislastregelungen nicht berührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Der Geschäftssitz von BRAVIS ist Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von BRAVIS Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.

 

2. Es gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

 

Stand 07.02.2012